Rechtsanwalt Johannes Haun ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf die Beratung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert. Hierbei vertritt er die Interessen von Privatanlegern, Kommunen aber auch von mittelständischen Unternehmen. Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts verfügt Rechtsanwalt Haun insbesondere im Bereich der Immobilien- und Schiffsfonds über eine sehr große Erfahrung.