Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände unterliegt der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags für die Dauer von acht Jahren bestellt und ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Ein Team von 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt ihn bei seinen vielfältigen Aufgaben.